Türkische Staatsbürgerschaft für Investoren

TÜRKISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT
Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird auf zwei Arten geregelt: bei der Geburt oder durch späteren Erwerb. Die Türkei hat das Recht, die Staatsbürgerschaft anhand des Geburtsorts zu erwerben, nicht eingeführt. Wenn Sie in der Türkei geboren sind, haben Sie daher keinerlei Rechte hinsichtlich der Staatsbürgerschaft. Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft bei der Geburt; Die Staatsbürgerschaft bei der Geburt basiert auf der Verwandtschaft. Eine Person kann bei der Geburt nur dann türkischer Staatsbürger sein, wenn einer oder beide Elternteile türkische Staatsbürger sind. Ein Kind einer türkischen Mutter oder eines türkischen Vaters ist automatisch türkischer Staatsbürger. Allerdings kann Erwachsenen, deren Mutter und Vater türkische Staatsbürger sind, aber nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres beim Standesamt gemeldet wurden, die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn das Ministerium eine Untersuchung beschließt. Späterer Erwerb Wenn Sie die festgelegten Anforderungen des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes erfüllen, können Sie auf Beschluss der zuständigen Behörden die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen begründet jedoch keinen uneingeschränkten Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Im Folgenden sind die Voraussetzungen für einen späteren Erwerb aufgeführt; Sie können die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie 5 Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt haben. Allerdings sind auch weitere Voraussetzungen erforderlich, wie etwa gute Türkischkenntnisse, gute Sitten und das Fehlen der Diagnose einer Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellen könnte. Wenn Sie seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Ausländer, denen vom Ministerium für Industrie und Technologie bestätigt wurde, dass sie ein Anlagekapital von mindestens 500.000 USD investiert haben. Ausländer haben von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde bestätigt, dass sie mindestens 500.000 USD bei einer in der Türkei tätigen Bank eingezahlt haben – vorausgesetzt, dass der Betrag drei Jahre lang auf dem Konto verbleibt. Ausländer haben vom Capital Markets Board bestätigt, dass sie Immobilien- oder Risikokapital-Investmentfonds-Beteiligungsanteile im Wert von mindestens 500.000 USD erworben haben und drei Jahre lang gehalten werden. Ausländer, denen das Ministerium für Finanzen und Finanzen bestätigt, dass sie Staatsanleihen im Wert von mindestens 500.000 USD erworben haben, unter der Bedingung, dass sie diese drei Jahre lang halten, können ausnahmsweise die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Ausländer, denen das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste bestätigt hat, dass sie Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen geschaffen haben. Ausländern wurde vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung bestätigt, dass sie Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD erworben haben. Ausländer, die versprochen haben, Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD zu kaufen, und zwar durch einen von einem Notar beglaubigten Kaufvertrag und einen Vermerk über die Verweigerung des Verkaufs für drei Jahre, der in die Aufzeichnungen des Eigentumsurkundenregisters aufgenommen wurde.
Weitere Informationen zum Antrag auf Staatsbürgerschaft und zur Beantragung finden Sie unter: www.nvi.gov.tr ​​oder rufen Sie die Hotline unter 199 an.

Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb ;
Änderungen der Verordnungen zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsrechts ermöglichen es Ausländern, ausnahmsweise die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Durch den Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Gegenwert in türkischen Lira, sofern im Grundbuch ein Vermerk eingetragen ist, dass die Immobilie drei Jahre lang nicht verkauft werden kann. (Für die Immobilien, die zwischen dem 12.01.2017 und dem 18.09.2018 gekauft wurden, muss die Immobilie mindestens 1.000.000 USD wert sein.) Ab dem 07.12.2018 ist es auch möglich, die Staatsbürgerschaft durch einen vor einem Notar ausgestellten Vertrag zu erwerben, der den Verkauf von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD (oder Gegenwert in türkischen Lira) in bar hinterlegt sowie die Verpflichtung zur Nichtübertragung und Stornierung verspricht für 3 Jahre, wird im Grundbuch eingetragen. In diesen Fällen (per Direktkauf oder Notarvertrag) wird von der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster eine „Berechtigungsbescheinigung“ als verlässliches Dokument für den Antrag auf Staatsbürgerschaft ausgestellt. Nach Erhalt der Berechtigungsbescheinigung beantragen Ausländer zunächst eine Aufenthaltserlaubnis bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement und dann die Staatsbürgerschaft bei der Provinzdirektion für Zivilregistrierung und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Makler oder unseren Anwalt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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